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Samstag, 31. Oktober 2009

Geistige Quarantäne soll Pandemie - Phantome retten

Pseudo-Seuchen: Geistige Quarantäne soll Pandemie-Phantome retten

Gerhard Wisnewski

Physische Quarantäne während einer Pandemie? Schön und gut. Das ist nicht das Problem. Das eigentliche Problem besteht darin, dass das geschlossene Wahnsystem der Pandemie immer wieder von kritischen Internetseiten durchlöchert wird – weshalb das ganze schöne Pandemie-Phantom jetzt vor dem Zusammenbruch steht. Genau deshalb muss im Pandemiefall auch die geistige Quarantäne her ...

Kein Zweifel: Politik und Medien sind pandemiebesessen. Die Pandemie ist das Schweizermesser des totalitären Staates: Was man damit alles anstellen kann! Milliardengewinne für die Pharmaindustrie, Auflage und Quote für die Medien, Einschüchterung der Bevölkerung, Sicherheitsmaßnahmen und -gesetze für die Politik. Wenn es keine Pandemie gäbe, müsste man sie glatt erfinden. Ist sie etwa glatt erfunden?

Denn schließlich kann man unter diesem Vorwand auch noch Internetseiten sperren. Wie das geht? Ganz einfach:

Während einer Pandemie werden natürlich ganz viele Leute krank. Außerdem wird die Regierung Schulen schließen, den öffentlichen Nahverkehr lahm legen sowie Sportveranstaltungen und Konzerte verbieten. Diese Leute hängen dann zu Hause herum, surfen im Internet und lesen noch mehr Artikel wie diesen. Nicht gut. Also sollte man ihnen das Internet sperren bzw. »populäre Websites« blockieren. Die Technik gibt es ja schon; sie wurde weltweit unter dem Vorwand der Bekämpfung der Kinderpornographie geschaffen. Aber wie könnte man die Sperrung begründen?

Ebenfalls einfach: Die vielen Internetsurfer erzeugen natürlich jede Menge Datenverkehr und verstopfen mit ihren Anfragen das Internet, sodass, sodass … warten Sie mal: Ja, genau – sodass beispielsweise Internetbusiness und Börse nicht mehr funktionieren und die gesamte Wirtschaft zusammenbricht. Business, Börse, Börsenaufsicht, Banken, Zahlungsverkehr – alles hängt schließlich am Netz. Das ist es! Also müssen »populäre Websites« im Pandemiefall am besten gesperrt werden.

Das hat sich einstweilen zwar »nur« der US-amerikanische Bundesrechnungshof (General Accounting Office, GAO) überlegt. Allerdings wissen wir aus Erfahrung, dass es nicht lange dauert, bis der totalitäre Irrsinn aus den USA hierzulande abgekupfert wird. Deshalb kann man sicher sein, dass ähnliche Szenarien auch hier erwogen werden. Denn die vertragliche und technische Infrastruktur zur Sperrung von Websites hat man unter dem Vorwand der Kinderpornographie-Bekämpfung ja nun schon mal geschaffen. Und da ist es ein leichtes, diese Infrastruktur im Krisenfall, wenn die Menschen erst recht alternative Informationen benötigen, umzuwidmen.

Und siehe da: Das US-»Heimatschutzministerium«, eine der obersten Big-Brother-Behörden des Planeten, arbeitet bereits »mit internationalen Standard-Organisationen zusammen, um Standards für eine größere Flexibilität im Sinne einer Priorisierung von Datenverkehr zu entwickeln«, so das GAO.

Das Ganze nennt sich dann »Next Generation Networks« – die schöne, neue Welt des Internets.

Denn zwar sollen auch während einer Pandemie natürlich Informationen fließen, allerdings hauptsächlich von oben, sprich: Von »Regierungen und privaten Institutionen«, also zum Beispiel Konzernen. Während einer Pandemie sollen sie im Internet Vorfahrt haben. Das heißt, die Pandemie soll zum Vorwand für die Kontrolle des Internets werden. Und die Bevölkerung soll nicht nur unter physische, sondern auch unter geistige Quarantäne gestellt werden, damit sie noch besser auf die staatliche Linie der »Pandemiebekämpfung« eingeschworen werden kann.

Zwar beanspruchen getextete Info-Websites, von denen es auch in den USA natürlich jede Menge gibt, nur einen winzigen Bruchteil des Internet-Datenverkehrs. Aber auch die großen Videoportale wie youtube oder MySpace versorgen uns schließlich mit alternativen Informationen. Und den größten Brocken beanspruchen Berichten zufolge sogenannte »P2P«-Netzwerke, bei denen die jeweiligen PCs direkt miteinander kommunizieren. Sind die rechtlichen und technischen Voraussetzungen aber erst einmal geschaffen, wird es im Zweifelsfall heißen: »Mit gefangen, mit gehangen.«

Samstag, 31.10.2009

Kategorie: Allgemeines, Enthüllungen, Wirtschaft & Finanzen, Politik

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Quelle: kopp - verlag

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