Friedvoll & Liebevoll in eine Neue Zeit !

Liebe Mitmenschen, liebe Mitreisende


Das Ziel ist klar und laengst in greifbarer Naehe - die Zeitenwende! Den kosmischen Gesetzen unterliegen wir ohnehin !

Die Allgemeine Erklaerung der Menschenrechte !

(
http://de.wikisource.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte)

&

Das Grossmuenstermanifest ! (
http://grossmuenster.net/)

Wir befinden uns alle auf der gleichen Reise - im selben Boot

bzw. auf dem gleichen Planeten - TERRA !













Mittwoch, 18. November 2009

Es geht um Ihr Leben !

Es geht um Ihr Leben!

Michael Grandt

Ein Papier des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages enthüllt: In Zukunft kann nicht jede medizinisch nutzbringende Leistung allen Patienten zur Verfügung gestellt werden­. Es sollen sogar Rangfolgen für Patientengruppen und Therapien erstellt werden.

Die Wissenschaftlichen Dienste stellen mit ihren elf Fachbereichen ein wichtiges Informationszentrum des Deutschen Bundestages dar, das den Abgeordneten bei der Ausübung ihres Mandates Hilfestellung leisten und sie beraten soll. Sie recherchieren und analysieren Informationen im Auftrag der Abgeordneten und der Gremien und reduzieren die enorme Informationsflut auf das Wesentliche. Die Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages wieder, sondern liegen in der fachlichen Verantwortung des jeweiligen Fachbereichs.

Die Wissenschaftlichen Dienste sind demnach so etwas wie ein »Think Tank«, eine Denkfabrik für die Abgeordneten, und deshalb sollte man deren Veröffentlichungen sehr ernst nehmen.

Leistungsbegrenzung im Gesundheitswesen

Das Papier WD 88/09 vom 29. Oktober 2009 trägt den Titel »Leistungsbegrenzung im Gesundheitswesen«; das allein spricht schon wohl für sich. Als Verfasserin zeichnet sich RDn Gyde Maria Bullinger, Fachbereich WD 9, Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend verantwortlich.

In dem Papier heißt es u.a. (Hervorhebungen durch mich):

– »Die Situation der Gesundheitsversorgung in Deutschland ist geprägt durch zunehmende Ressourcenknappheit. Der aus der Alterung der Gesellschaft resultierende demographische Wandel sowie der medizinische Fortschritt mit neuen Behandlungsmethoden verursachen einen vermehrten Bedarf an Gesundheitsleistungen und wachsende Ausgaben für die Gesundheitsversorgung. Bei gleichzeitig stagnierenden Einnahmen hat dies zu einem chronischen Finanzierungsdefizit im deutschen Gesundheitswesen geführt.«

– »Es ist daher absehbar, dass in Zukunft nicht jede medizinisch nutzbringende Leistung allen Patienten zur Verfügung gestellt werden kann«­.

Kommentar MG: Noch weigern sich die verantwortlichen Gesundheitspolitiker zuzugeben, dass bald nicht mehr jeder Patient medizinisch nutzbringende Leistungen erwarten kann. Dies in der Öffentlichkeit auszusprechen, würde wohl einen Proteststurm ungeahnten Ausmaßes auslösen, denn es geht um nichts Geringeres als um die eigene Gesundheit, um das eigene Leben. Stattdessen versucht man die Menschen mit billigen Phrasen und haltlosen Versprechungen einzulullen. Eine, die das sehr gut konnte, war Ulla Schmidt, die ehemalige Gesundheitsministerin.

– »Schon heute besteht der Eindruck, dass unter dem Kostendruck Verteilungsentscheidungen im Gesundheitssystem getroffen werden, die nicht ausschließlich dem Primat der medizinischen Notwendigkeit folgen

Kommentar MG: Das heißt nichts anderes, als dass Patienten nicht nur nach medizinischer Notwendigkeit, sondern nach Wirtschaftlichkeit behandelt werden. Ich komme weiter unten noch einmal darauf zurück.

– »Vor diesem Hintergrund wird von Wissenschaft und Ärzteschaft (…) eine offene und differenzierte Debatte (…) über die Entwicklung gesellschaftlich konsentierter (übereinstimmender, MG) Rangfolgen von Patientengruppen und Therapiemöglichkeiten gefordert.«

– »Die von Wissenschaft und Ärzteschaft gewünschte Priorisierung bezeichnet die ausdrückliche Feststellung einer Vorrangigkeit bestimmter Indikationen, Patientengruppen oder Verfahren vor anderen. Sie folgt der Logik, dass die vorhandenen Mittel bei wachsendem Bedarf auf das Wesentliche, eben auf das als prioritär Festgestellte, konzentriert werden müssen.«

– »Mögliche Kriterien für eine Priorisierung sind (1.) medizinische Bedürftigkeit: Schweregrad und Gefährlichkeit der Erkrankung sowie Dringlichkeit des Eingreifens, (2) erwarteter medizinischer Nutzen, (3.) Kosteneffektivität.«

– »Das Alter als Kriterium heranzuziehen verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Erforderlich ist jeweils eine Abwägung dieser Kriterien.«

Kommentar MG: Eine Rangfolge von Patienten und Therapien würde das Gleichheitsprinzip und die Würde des Menschen nach dem Grundgesetz verletzen. Wie aber will man verschiedene Krankheiten in eine gerechte Rangfolge bringen? Jede Krankheit, jedes Gebrechen wirkt sich für den Einzelnen doch unterschiedlich aus. Das Alter als Kriterium heranzuziehen ist noch tabu, aber wer weiß wie lange noch. Wir sehen jedoch, wie verzweifelt die Situation im Gesundheitswesen schon ist, wenn man solche Dinge bereits »andenkt«.

– »Rationierung ist nach der Definition der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer gegeben, wenn aus medizinischer Sicht notwendige oder zweckmäßige medizinische Maßnahmen aus finanziellen Gründen offen oder verborgen vorenthalten werden

Kommentar MG: Die Vorenthaltung von zweckmäßigen medizinischen Maßnahmen aus finanziellen Gründen ist heute schon gegeben. Vergleichen Sie mal die Leistungen eines Privatversicherten mit denen eines gesetzlich Versicherten.

– »In der Gesetzlichen Krankenversicherung beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA, § 92 SGB V) die ›zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten‹.«

– »Dabei kann er die Erbringung und Verordnung von Leistungen einschränken und ausschließen, wenn nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse der diagnostische oder therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit oder die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen sind (§ 92 Abs. 1 S. 1 SGB V).«

– »Zur Ermittlung der Kosteneffektivität wurden in der Gesundheitsökonomik verschiedene Verfahren entwickelt; das am häufigsten verwendete ist das Konzept der qualitätsadjustierten Lebensjahre (quality adjusted life years, QALY). Hierbei werden unterschiedliche medizinische Maßnahmen vergleichbar gemacht, indem ihr Effekt für die Verlängerung der Lebenszeit mit der gesundheitsbezogenen Lebensqualität gewichtet wird. Die Festlegung eines bestimmten Grenzwertes (z.B 50.000 EUR pro qualitätsbereinigtem Lebensjahr) würde das Kriterium der Kosteneffektivität nach Überschreiten des Grenzwertes zum alleinigen Zuteilungskriterium machen und ist daher ethisch nicht vertretbar. Die Grundrechtsrelevanz der Prioritätensetzung erfordert in jedem Fall eine demokratische Legitimation der Entscheidungsorgane und ein transparentes Verfahren.«

Kommentar MG: Ich habe es oben schon angesprochen, die Wirtschaftlichkeit, nicht die medizinische Notwendigkeit steht immer mehr im Mittelpunkt. Das ist jetzt schon so, oder warum leben Privatversicherte im Durchschnitt sieben Jahre länger?

All diese Überlegungen werden aus guten Gründen bisher nicht in der Öffentlichkeit kommuniziert. Zuzugeben, nach Wirtschaftlichkeit zu behandeln, ja sogar Rangfolgen für Patientengruppen und Therapien festzulegen, dürfte wohl dem ausgebufftesten Gesundheitspolitiker (noch) zu heiß sein. Eines ist jedoch sicher: Der Patient bleibt auf der Strecke.

Mittwoch, 18.11.2009

Kategorie: Allgemeines, Enthüllungen, Wirtschaft & Finanzen, Politik

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